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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das BG Personalmanagement (nachfolgend „BG“) zur Personalvermittlung.


1. Geltungsbereich

1.1 Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von BG ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.

 

2. Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit

2.1 Der Auftraggeber erkennt die ursächliche Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit von BG an.

2.2 Die von BG gemachten Angaben zu einem Kandidaten* beruhen auf den durch den Kandidaten selbst erteilten Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben und daraus resultierenden Bewertungen trifft BG keine Verantwortung.

2.3 BG übernimmt keine Garantie und keine Gewähr dafür, dass der Kandidat die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Kandidaten ist ausgeschlossen. BG garantiert nicht, dass der vermittelte Kandidat langfristig den Erwartungen des Auftraggebers entspricht oder die gewünschten Arbeitsergebnisse erzielt.

2.4 Hat sich ein durch BG vorgestellter Kandidat bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber beworben, so hat der Auftraggeber BG hierüber innerhalb von drei Werktagen nach Datum des Vorschlageingangs zu informieren. In diesem Fall erbringt BG keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten, es sei denn, der Auftraggeber weist BG diesbezüglich an. Unterrichtet der Auftraggeber BG nicht binnen vorgenannter Frist, so hat er BG den Schaden zu ersetzen, der BG dadurch entstanden ist, dass BG mangels fristgerechter Benachrichtigung weiterhin tätig gewesen ist.

 

3. Vermittlungsvergütung/Abrechnung

3.1 Der Anspruch von BG auf die Vermittlungsvergütung wird fällig mit Begründung eines wirksamen Arbeitsverhältnisses zwischen Auftraggeber und einem von BG präsentierten Kandidaten. Dies gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die binnen 12 Monaten, gerechnet ab erster Vorstellung des Kandidaten beim Auftraggeber, zwischen Auftraggeber und von BG vorgeschlagenen Kandidaten begründet werden. Vorstehendes gilt unabhängig davon, ob der zugrundeliegende Personalvermittlungsvertrag zwischenzeitlich sein Ende gefunden hat, z. B. durch Ablauf von Befristung oder Kündigung.

3.2 Für die Vermittlung eines Kandidaten in ein direktes Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber ist vom Auftraggeber an BG ein Honorar in Höhe von 28 % des zwischen Auftraggeber und Kandidat vereinbarten Bruttojahresentgelts (inkl. aller variablen Bestandteile, wie z.B. Sonderzahlungen, Boni oder sonstiger Benefits; ein privat nutzbarer Dienstwagen wird mit 8.000 € p.a. angesetzt) zzgl. USt. zu zahlen.

3.3 Übernimmt der Auftraggeber mehrere vorgeschlagene Kandidaten in Arbeitsverhältnisse, ist für jeden ein Honorar gemäß Ziff. 3.2. zu zahlen.

3.4 Kommt aufgrund der Vermittlung durch BG ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Kandidat zustande, das kein Arbeitsverhältnis ist (z.B. freies Dienstverhältnis, Organverhältnis, Beratervertrag etc.), beträgt das Honorar 28 % des Zwölffachen des durchschnittlichen monatlichen Verdienstes (inkl. USt.) aus den ersten drei vollen Kalendermonaten. Besteht das Vertragsverhältnis keine vollen drei Kalendermonate, ist das Honorar anhand des durchschnittlichen wöchentlichen Verdienstes, prognostiziert auf einen Zwölfmonatszeitraum, zu berechnen.

3.5 Das Honorar ist auch zu zahlen, wenn der Kandidat: • nicht mit dem Auftraggeber, sondern einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG ein Arbeits-/Vertragsverhältnis im vorgenannten Sinne eingeht, • aufgrund einer Weitervermittlung durch den Auftraggeber ein Arbeitsverhältnis mit einem Dritten eingeht.

3.6 Der Honoraranspruch im Sinne von Ziff. 3.2 und 3.4 entsteht mit Abschluss des Vertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat oder mit dem tatsächlichen Arbeitsantritt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Der Gesamtbetrag ist innerhalb von acht (8) Tagen nach Zugang der Rechnung der BG zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei BG. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Sämtliche vom Auftraggeber an BG zu entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.7 Sämtliche vom Kunden an BG zu entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.8 Wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei (3) Monate (z.B. während der Probezeit) endet, bleibt das Vermittlungshonorar in voller Höhe fällig und ist vom Auftraggeber vollständig zu bezahlen. Eine anteilige Erstattung oder Reduzierung des Honorars erfolgt nicht.

3.9 Regelt der Personalvermittlungsvertrag eine Bearbeitungsgebühr, so ist diese erfolgsunabhängig und mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig.

4. Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, BG bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem von BG vorgeschlagenen Kandidaten unverzüglich zu unterrichten und die Höhe des Bruttojahresentgelts / Verdienstes im Sinne von Ziff. 3.2 und 3.4 mitzuteilen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, auch Änderungen im Status des Arbeitsverhältnisses (z.B. Beförderung, Aufgabenbereich) mitzuteilen, wenn diese wesentliche Auswirkungen auf die Vermittlung haben könnten.

 

5. Kostenerstattung

Die Vorstellungs- und Reisekosten der Kandidaten trägt der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen und sind von diesem direkt an den Kandidaten zu erstatten.

 

6. Kündigung

Ein Vertrag zur Personalvermittlung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt der Posteingang bei BG bzw. beim Auftraggeber. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten aus allen vereinbarten und erbrachten Leistungen sind an BG ohne Abzug zu erstatten. Diese gilt ausdrücklich auch für Anzeigen, die schon in Auftrag gegeben worden sind, aber noch nicht veröffentlicht wurden.

 

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 BG haftet nicht für die Eignung des Kandidaten und/oder dessen Integration beim Auftraggeber. Die Überprüfung der Angaben sowie die Auswahl des Kandidaten obliegen dem Auftraggeber. BG übermittelt die Angaben des Kandidaten nach bestem Wissen. Eine Zusicherung von Eigenschaften oder eine Garantieerklärung ist damit nicht verbunden.

7.2 Die Haftung von BG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet BG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht hinsichtlich der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

7.3 Die Höhe der Haftung für sämtliche von BG verursachten Schäden eines Kalenderjahres ist ferner pro Kalenderjahr auf den jährlichen Netto-Auftragswert begrenzt. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle und Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

7.4 Eine Haftung von BG ist ausgeschlossen, sofern nicht innerhalb von zwei Kalendermonaten nach Schadenseintritt eine schriftliche Anmeldung des Schadens und – im Falle der Ablehnung durch BG – innerhalb von einem Kalendermonat eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt.

7.5 Eine Haftung von BG für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.6 Soweit BG aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Verstöße gegen das AGG von einem Kandidaten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber BG diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei.

 

8. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1 Auftraggeber und BG verpflichten sich wechselseitig, die ihnen während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrags und der vorliegenden Bedingungen, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe.

8.2 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Daten über zu besetzende Positionen und über Kandidaten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Projektabwicklung erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilen Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten.

8.3 Vorstehende Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages fort. Diese Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtungen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrags, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen schreiben eine längere Aufbewahrung vor.

 

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

9.1 Soweit im Personalvermittlungsvertrag nichts anderes geregelt ist, gilt deutsches Recht, insbesondere das Maklerrecht gemäß §§ 652 ff. BGB.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von BG, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

 

AGB BG Personalmanagement 01/2025